- EAN13
- 9782357288652
- Éditeur
- Alicia Éditions
- Date de publication
- 04/07/2021
- Langue
- allemand
- Fiches UNIMARC
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Livre numérique
-
Aide EAN13 : 9782357288652
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2.99
"Aus allem bisher Gesagten kann man einen allgemeinen sehr nützlichen Lehrsatz
ableiten, der mit dem Herkommen, das doch der gewöhnliche Gesetzgeber der
Nation ist, wenig im Einklang steht: damit die Strafe nicht eine Gewalttat
eines oder vieler gegen einen einzelnen Bürger sei, muß sie durchaus
öffentlich, schnell eintretend, notwendig, so milde wie es die obwaltenden
Umstände irgend gestatten, den Verbrechen angemessen und durch das Gesetz
bestimmt sein."
Cesare Beccaria war ein bedeutender italienischer Rechtsphilosoph und
Strafrechtsreformer im Zeitalter der Aufklärung. Aufgrund seines Werkes „Dei
delitti e delle pene“ (deutsch: „Von den Verbrechen und von den Strafen“) gilt
dieser Aufklärer zudem als Begründer der „Klassischen Schule der
Kriminologie“. In diesem, vom Gedankengut der Aufklärung und der
utilitaristischen Ethik geprägten Werk vertrat er die These, dass der Staat
nur das Maß an Strafen verhängen solle, welches zur Aufrechterhaltung der
Ordnung erforderlich ist. Bei der Strafzumessung sei der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit zu beachten. Nicht die Schwere der Strafe sei
entscheidend, sondern die konsequente Anwendung der Strafgesetze. Folter und
Todesstrafe lehnte Beccaria ab.
Vollständige Ausgabe mit Kommentar und biographie.
ableiten, der mit dem Herkommen, das doch der gewöhnliche Gesetzgeber der
Nation ist, wenig im Einklang steht: damit die Strafe nicht eine Gewalttat
eines oder vieler gegen einen einzelnen Bürger sei, muß sie durchaus
öffentlich, schnell eintretend, notwendig, so milde wie es die obwaltenden
Umstände irgend gestatten, den Verbrechen angemessen und durch das Gesetz
bestimmt sein."
Cesare Beccaria war ein bedeutender italienischer Rechtsphilosoph und
Strafrechtsreformer im Zeitalter der Aufklärung. Aufgrund seines Werkes „Dei
delitti e delle pene“ (deutsch: „Von den Verbrechen und von den Strafen“) gilt
dieser Aufklärer zudem als Begründer der „Klassischen Schule der
Kriminologie“. In diesem, vom Gedankengut der Aufklärung und der
utilitaristischen Ethik geprägten Werk vertrat er die These, dass der Staat
nur das Maß an Strafen verhängen solle, welches zur Aufrechterhaltung der
Ordnung erforderlich ist. Bei der Strafzumessung sei der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit zu beachten. Nicht die Schwere der Strafe sei
entscheidend, sondern die konsequente Anwendung der Strafgesetze. Folter und
Todesstrafe lehnte Beccaria ab.
Vollständige Ausgabe mit Kommentar und biographie.
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